Termin 31.12.2018

Termin 31.12.2018

1. Rückerstattung von Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträgen 2015 Bis zum 31.12.2018 kann die Rückerstattung von Kranken- und Arbeitslosenversicherungsbeiträgen 2015 bei Mehrfachversicherung über der Höchstbemessungsgrundlage beantragt werden. Der Rückerstattungsantrag für die Pensionsversicherungsbeiträge ist an keine Frist gebunden und erfolgt ohne Antrag automatisch bei Pensionsantritt. 2. Arbeitnehmerveranlagung 2013 Wer zwecks Geltendmachung von Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen BelastungenRead more about Termin 31.12.2018[…]