Splitter 2017-1

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Veröffentlichung der Listen der Immobilien-Durchschnittspreise der Statistik Austria Seit 1.1.2016 ist bekanntlich bei unentgeltlichen Übertragungen von Grundstücken im Familienverband oder im Rahmen von Umgründungen bzw bei Anteilsvereinigungen/-übertragungen der Grundstückswert anstelle des bisherigen dreifachen bzw zweifachen Einheitswerts als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer anzusetzen. Zur Ermittlung dieses Grundstückswerts gibt der Gesetzgeber drei Möglichkeiten vor: 1) das pauschale SachwertermittlungsverfahrenRead more about Splitter 2017-1[…]