AKTUELLES IN DER LOHNVERRECHNUNG

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1. Entspannung bei der Konsumation von Essensgutscheinen Mit 1.7.2020 wurden die Werte der je Arbeitstag möglichen Zurverfügungstellung von steuerfreien Gutscheinen auf € 8 (bisher €4,40) für Mahlzeiten, die zur Konsumation am Arbeitsplatz oder in Gastgewerbebetrieben eingelöst werden können, bzw auf € 2 (bisher € 1,1) für jene Gutscheine, die auch zur Bezahlung von Lebensmittel verwendetRead more about AKTUELLES IN DER LOHNVERRECHNUNG[…]