ERHÖHUNG DES IFB – FÜR INVESTITIONEN VOM 1. NOVEMBER 2025 BIS ENDE 2026
Am 15. Oktober 2025 hat der Nationalrat eine befristete Erhöhung des Investitionsfreibetrages beschlossen. Derzeit beträgt der reguläre IFB für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens 10 %. Für Wirtschaftsgüter, die dem Bereich der Ökologisierung zuzuordnen sind (z.B. Elektro-Kraftfahrzeuge, E-Ladestationen, Wasserstofftankstellen, Photovoltaikanlagen, Wirtschaftsgüter für die Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene dienen), beträgt der IFB derzeit 15 %. Als steuerlicherRead more about ERHÖHUNG DES IFB – FÜR INVESTITIONEN VOM 1. NOVEMBER 2025 BIS ENDE 2026[…]