SPLITTER 4/2023

SPLITTER 4/2023

Servicepauschale als „Zwangstrinkgeld“ in der Gastronomie In der Gastronomie steht ein fixes Servicepauschale als zwingendes Trinkgeld in Diskussion. Einzelne Gastwirte haben ein solches bereits eingeführt. Dabei wird übersehen: Nur das freiwillige Trinkgeld ist für die Kellner einkommensteuerlich steuerfrei gestellt. Ein Trinkgeld, welches der Gast zwangsweise zahlen muss, stellt hingegen für das Servicepersonal lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn darRead more about SPLITTER 4/2023[…]