Durchführungsverordnung zur Hinzurechnungsbesteuerung bei Passiveinkünften niedrig besteuerter Körperschaften

Durchführungsverordnung zur Hinzurechnungsbesteuerung bei Passiveinkünften niedrig besteuerter Körperschaften

In der Vergangenheit unterlagen niedrig besteuerte Passiveinkünfte ausländischer Körperschaften nur bei einer allfälligen Gewinnausschüttung aufgrund des Methodenwechsels der österreichischen Besteuerung. Mit der ab 1.1.2019 eingeführten Hinzurechnungsbesteuerung können derartige Gewinne sofort in Österreich besteuert werden, das heißt nunmehr wird allein auf die wirtschaftliche Beteiligung abgestellt. Der Gesetzgeber hat das BMF ermächtigt, in einer Verordnung die nähereRead more about Durchführungsverordnung zur Hinzurechnungsbesteuerung bei Passiveinkünften niedrig besteuerter Körperschaften[…]

Körperschaftsteuer: neue Hinzurechnungsbesteuerung

Körperschaftsteuer: neue Hinzurechnungsbesteuerung

Basierend auf die Vorgaben der EU-Richtlinie zur Vermeidung von internationalen Steuervermeidungspraktiken („Anti-BEPS-Richtlinie“) wurde mit dem Jahressteuergesetz 2018 eine Hinzurechnungsbesteuerung für niedrig besteuerte Passiveinkünfte einer ausländischen Körperschaft (§ 10a KStG) für Wirtschaftsjahre, die ab dem 1.1.2019 beginnen, eingeführt. Bislang unterlagen derartige niedrig besteuerte Passiveinkünfte nur bei einer allfälligen Gewinnausschüttung auf Grund des Methodenwechsels der österreichischen Besteuerung.Read more about Körperschaftsteuer: neue Hinzurechnungsbesteuerung[…]