ÄNDERUNGEN IM MIETRECHT

ÄNDERUNGEN IM MIETRECHT

Wie in den Medien angekündigt wird per 1.4.2023 doch der Mietzins angehoben. Für die ab 1.7.2023 geltende Regelung zum Bestellerprinzip bei den Maklergebühren sind Klarstellungen ergangen. Erhöhung der Richtwerte per 1.4.2023 und Mietkostenzuschuss Die in den Medien angeprangerte Erhöhung der Richtwertmietzinse für Wohnraum nach dem MRG wurde mit 1.4.2023 trotz Gegenwind von der Bundesregierung demRead more about ÄNDERUNGEN IM MIETRECHT[…]