Termine

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1.       Vorsteuerrückerstattung – versäumen Sie die Fristen 30.6. bzw 30.9.2019 nicht Bei den Fristen für die gesonderte Erstattung ausländischer Vorsteuerbeträge handelt es sich jeweils um nicht verlängerbare Ausschlussfristen. Die Fallfrist für die Erstattung von Vorsteuerbeträgen des Jahres 2018 aus Drittstaaten endet bereits am 30.6.2019. Für die Anträge in den Mitgliedstaaten der EURead more about Termine[…]