Splitter

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1.      Ferienjobs:  Was dürfen Kinder steuerfrei verdienen? Um die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag nicht zu verlieren, gilt es zu beachten, dass Kinder bis zur Vollendung des 19.Lebensjahrs ganzjährig beliebig viel verdienen dürfen, Kinder über 19 Jahre ein nach dem laufenden Einkommensteuertarif zu versteuerndes Jahreseinkommen (nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen)Read more about Splitter[…]