AKTUELLE HÖCHSTGERICHTLICHE ENTSCHEIDUNGEN

AKTUELLE HÖCHSTGERICHTLICHE ENTSCHEIDUNGEN

Anerkennung eines Arbeitszimmers trotz Lagerung von PrivatgegenständenVoraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines im Wohnungsverband gelegenen Raumes als häusliches Arbeitszimmer ist unter anderem, dass der betreffende Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche bzw. berufliche Zwecke genutzt wird. Im gegenständlichen Fall hatte der Arbeitnehmer im Arbeitszimmer private Gegenstände („Flipperapparat, Transportkoffer, Stereoanlage, Wurlitzer, Jukebox“) gelagert. Das BFGRead more about AKTUELLE HÖCHSTGERICHTLICHE ENTSCHEIDUNGEN[…]