AKTUELLE JUDIKATUR

  • BFG: Körperschaftsteuer-Zuschlag bei ungenügender Empfängernennung auch im Betrugsfall

Die Finanzverwaltung kann vom Steuerpflichtigen die genaue Benennung des Empfängers von betrieblich veranlassten Aufwendungen (insbesondere zB Provisionen) verlangen. Gelingt diese Empfängernennung nicht im erforderlichen Ausmaß, so wird der Betriebsausgabenabzug gestrichen und juristische Personen müssen überdies einen Zuschlag zur Körperschaftsteuer von 25% entrichten. Im BFG-Urteil wird erneut auf die erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen und auf eine Beweisvorsorgepflicht hingewiesen. Eine erhaltene Visitkarte und einige empfangene Emails alleine reichen für die Erfüllung dieser Verpflichtungen nicht aus. Selbst bei einem anzunehmenden Betrugsfall muss der Empfängernennung nachgekommen werden. Um dem vorzubeugen empfiehlt sich daher bei Aufnahme neuer (kritischer) Geschäftsbeziehungen Passkopien der Geschäftspartner und Unternehmensabfragen einzuholen.

  • VwGH: ImmoESt-Befreiung bei durch Maßnahmen der Gemeinde ausgelöstem Grundstückstausch
    Ein Eigentümer zweier länglicher Grundstücke musste im Zuge eines Straßenbaus der Gemeinde etwa rund 900 m² seiner Grundstücke an die Gemeinde unentgeltlich abtreten. Diese Abtretung hatte zur Folge, dass die (Rest-)Grundstücke zu schmal für eine Bebauung wurden. Der darauffolgende Tausch dieser unbebaubaren Grundstücke mit Grundstücken angrenzender Nachbarn für ein neues, bebaubares Grundstück wurde vom VwGH als steuerfrei angesehen, da dies zur besseren Gestaltung von Bauland diene und von einem öffentlichen Interesse (Straßenbau) ausgelöst wurde.
  • VwGH: Schadenersatzzahlungen vom Arbeitnehmer an den Arbeitgeber steuerlich absetzbar
    Führt ein rechtswidriges Verhalten eines Arbeitnehmers dazu, dass über den Arbeitgeber eine Strafe verhängt wird und bezahlt der Arbeitnehmer Schadenersatz, so können die Schadenersatzzahlungen beim Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend gemacht werden. Im vorliegenden Fall hatte sich der Arbeitnehmer wegen Mitwirkung an einem Kartellverstoß in einem Vergleich mit dem Arbeitgeber zu einer Schadenersatzzahlung verpflichtet. Die Schadenersatzzahlung ist beim Arbeitgeber als steuerpflichtige Betriebseinnahme zu werten, die Strafe selbst ist allerdings nicht abzugsfähig.
  • VwGH: Mängelbehebungsauftrag trotz „leerer“ eingebrachter Beschwerde

Wird eine Beschwerde ohne Begründung eingebracht, so weist diese einen Mangel auf, welcher zu einem Mängelbehebungsauftrag führt. Dies gilt auch, wenn die Begründung bewusst nicht angeführt wird oder die Beschwerde lediglich den Hinweis „Begründung folgt“ enthält.

  • VwGH: Nachträglich erstellte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist kein Wiederaufnahmegrund
    Eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, die nach rechtskräftig ergangenem Steuerbescheid erstellt wird, stellt keine neu hervorgekommene Tatsache bzw kein neu hervorgekommenes Beweismittel, sondern ein neu entstandenes Beweismittel Aus diesem Grund ist eine Wiederaufnahme mangels Wiederaufnahmegrund nicht möglich.
  • VwGH: Vorteilszuwendung an einen Gesellschafter als Einlagenrückgewähr oder als verdeckte Gewinnausschüttung

Werden bei einer GmbH mit ausreichend vorhandenem Einlagenstand, Zuwendungen an einen Gesellschafter ausbezahlt, so besteht ein Wahlrecht ob dies als Gewinnausschüttung oder Einlagenrückzahlung zu behandeln ist. Dieses Wahlrecht kann aber nur bis zum Ablauf des Kalenderjahrs, in welchem die Zuwendung erfolgt ist, ausgeübt werden. Daher ist es wichtig, die Ausübung dieses Wahlrechts ausreichend zu dokumentieren und auch der Finanzverwaltung offenzulegen (zB durch rechtzeitige Abgabe einer KESt-Anmeldung).