SOZIALVERSICHERUNGWERTE 2021

Sozialversicherungswerte für 2021

DIENSTNEHMER (ASVG)

Höchstbeitragsgrundlage in EURjährlichmonatlichtäglich
5.550,00185,00
11,100,00
6.475,00
Geringfügigkeitsgrenze   475,86

 

Beitragssätze je BeitragsgruppegesamtDienstgeber-AnteilDienstnehmer-Anteil
Arbeiter/Angestellte
Unfallversicherung1,20%        1,20% (3)
Krankenversicherung7,65% 3,78% 3,87%
Pensionsversicherung   22,80% (6)12,55%10,25%
Sonstige (AV, KU, WF, IE)7,70%  3,70%       4,00% (2)
Gesamt39,35%21,23%18,12%
BV-Beitrag (ohne Höchstbeitragsgrundlage)1,53%1,53%
Freie Dienstnehmer
Unfallversicherung 1,20%        1,20% (3)
Krankenversicherung 7,65% 3,78%  3,87%
Pensionsversicherung     22,80% (6)12,55%10,25%
Sonstige (AV, KU, WF, IE) 6,70% 3,20%     3,50% (2)
Gesamt38,35%20,73%17,62%
BV-Beitrag (ohne Höchstbeitragsgrundlage)  1,53%  1,53%
Entfallende Beiträge für ältere Dienstnehmer
Für Männer und Frauen, die das 58. Lebensjahr vor dem 1.6.2011 vollendet haben (AlV)– 6,00%– 3,00%– 3,00%
M/F ab vollendetem 60. Lebensjahr (UV)– 1,20%– 1,20%
M/F ab vollendetem 63. Lebensjahr (AlV/IE/UV)– 7,40%– 4,40%– 3,00%
Pensionisten
Krankenversicherung = gesamt5,10%5,10%
Geringfügig Beschäftigtebei Überschreiten der 1,5-fachen Geringfügigkeitsgrenze iHv EUR 713,79 (4)bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze aus mehreren Dienstverhältnissen (5)
Arbeiter/Angestellte/Freie Dienstnehmer17,60%14,12%
BV-Beitrag („Abfertigung neu“)  1,53%
Selbstversicherung (Opting In)EUR 67,18 pm

(1) Für Sonderzahlungen verringern sich die Beitragssätze bei Arbeitern und Angestellten um 1% (DN-Anteil) bzw. 0,5% (DG-Anteil), bei freien Dienstnehmern nur der DN-Anteil um 0,5%.

(2) Der 3%ige Arbeitslosenversicherungsbeitrag (AV) beträgt für Dienstnehmer mit einem Monatsbezug bis EUR 1.790 Null, über EUR 1.790 bis EUR 1.953: 1% und über EUR 1.953 bis EUR 2.117: 2%.

(3) entfällt bei über 60-jährigen Beschäftigten

(4) UV 1,2% (entfällt bei über 60-jährigen geringfügig Beschäftigten) zuzüglich pauschale Dienstgeberabgabe 16,4%

(5) zuzüglich 0,5% Arbeiterkammerumlage

(6) Der Beitragssatz zur Pension halbiert sich für Dienstnehmer, die bereits Anspruch auf Alterspension haben, diese aber nicht beanspruchen. Die Halbierung erfolgt bei Frauen zwischen dem 60. und 63. Lj., bei Männern zwischen 65. und 68. Lj.

Höchstbeiträge (ohne BV-Beitrag) in EURgesamtDienstgeberDienstnehmer
Arbeiter/Angestellte
–       monatlich   2.183,92  1.178,26    1.005,66
–       jährlich (inklusive Sonderzahlungen)30.408,4016.440,1613.968,24
Freie Dienstnehmer
–       monatlich   2.483,16  1.342,27  1.140,89
–       jährlich (ohne Sonderzahlungen)29.797,9216.107,2413.690,68

Sozialversicherungswerte für 2021

Gewerbetreibende/sonstige Selbständige (GSVG/FSVG)

Mindest- und Höchstbeitragsgrundlagen in EURvorläufige und endgültige Mindestbeitragsgrundlagevorläufige und endgültige

Höchstbeitragsgrundlage

monatlichjährlichmonatlichjährlich
Gewerbetreibende
475,865.710,32——————–
574,366.892,326.475,0077.700,00
ab dem 3. Jahr – in der KV475,865.710,326.475,0077.700,00
ab dem 3. Jahr – in der PV574,366.892,326.475,0077.700,00
Sonstige Selbständige
mit oder ohne andere Einkünfte (2)475,865.710,326.475,0077.700,00
  • Wenn innerhalb der letzten 120 Kalendermonate keine Kranken- bzw. Pensionsversicherung in der GSVG bestanden hat, bleibt die Beitragsgrundlage iHv. EUR 460,66 pm fix, d.h. es erfolgt keine Nachbemessung.
  • Die große Versicherungsgrenze, wenn keine Nebentätigkeit ausgeübt wird, entfällt seit 2016.
Berechnung der vorläufigen monatlichen Beitragsgrundlage:

(bis zum Vorliegen des Steuerbescheides für 2021):

Einkünfte aus versicherungspflichtiger Tätigkeit lt.
Steuerbescheid 2018+ in 2018 vorgeschriebene KV- und PV-Beiträge

= Summe

x 1,086 (Inflationsbereinigung)

: Anzahl der Pflichtversicherungsmonate

 

BeitragssätzeGewerbetreibendeSonstige Selbständige
EUR 10,42EUR 10,42EUR 10,42
Krankenversicherung6,80%6,80%
Pensionsversicherung 18,50% (1) 20,0% (1)18,50% (1)
Gesamt25,30%20,0%25,30%
BV-Beitrag (bis Beitragsgrundlage)1,53%freiwillig1,53%
  • Der Beitragssatz zur Pension halbiert sich für Personen, die bereits Anspruch auf Alterspension haben, diese aber nicht beanspruchen. Die Halbierung erfolgt bei Frauen zwischen dem 60. und 63. Lj., bei Männern zwischen 65. und 68. Lj.
Mindest- und Höchstbeiträge (inkl UV, MIT BV-Beitrag) in EUR vorläufige

Mindestbeiträge

vorläufige und endgültige

Höchstbeiträge

monatlichjährlichmonatlichjährlich
Gewerbetreibende
Neuzugänger im 1. und 2. Jahr156,321.875,841.247,9414.975,28
ab dem 3. Jahr156,321.875,841.747,6720.972,04
Sonstige Selbständige
mit oder ohne andere Einkünfte138,091.657,081.747,6720.972,04

Kammerumlage 2 – Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag

SteiermarkBurgenlandSalzburgTirolWienKärntenVorarlberg
0,37%0,42%0,39%0,41%0,38%0,38%0,39%0,37%0,34%

Ausgleichstaxe 2021

Dienstgeber sind nach dem Behinderteneinstellungsgesetz verpflichtet, auf je 25 Dienstnehmer mindestens einen begünstigten Behinderten einzustellen oder eine Ausgleichstaxe zu bezahlen. Diese beträgt für jeden begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre:

bei25 bis 99 Dienstnehmer100 bis 399 Dienstnehmerab 400 Dienstnehmer
pm/pro 25 DNEUR 271EUR 381EUR 404