Sozialversicherungswerte 2020

DIENSTNEHMER (ASVG)

Höchstbeitragsgrundlage in €jährlichmonatlichtäglich
5.370,00179,00
10.740,00
6.265,00
Geringfügigkeitsgrenze460,66

 

Beitragssätze je BeitragsgruppegesamtDienstgeber-AnteilDienstnehmer-Anteil
Arbeiter / Angestellte
Unfallversicherung  1,20 %  3) 1,20 %
Krankenversicherung  7,65 %  3,78 %   3,87 %
Pensionsversicherung6) 22,80 %12,55 %10,25 %
Sonstige (AV, KU, WF, IE)   7,70 %  3,70 %    2)4,00 %
Gesamt 39,35 %21,23 %18,12 %
BV-Beitrag (ohne Höchstbeitragsgrundlage)  1,53 %  1,53 %
Freie Dienstnehmer
Unfallversicherung  1,20 % 3)  1,20 %
Krankenversicherung7,65 %  3,78 %  3,87 %
Pensionsversicherung6) 22,80 %12,55 %10,25 %
Sonstige (AV, KU, WF, IE)6,70 %  3,20 %     2) 3,50 %
Gesamt38,35 %20,73 %17,62 %
BV-Beitrag (ohne Höchstbeitragsgrundlage)1,53 %1,53 %
 
AuflösungsabgabeLetztmalig im Jahr 2019
bei DG-Kündigung /einvernehmlicher Auflösung—–—-
Pensionisten
Krankenversicherung = gesamt5,10 %–        5,10 %
Geringfügig Beschäftigtebei Überschreiten der 1,5-fachen Geringfügigkeitsgrenze iHv 690,99 € 4)bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze aus mehreren Dienstverhältnissen 5)
Arbeiter / Angestellte / Freie Dienstnehmer17,60 %14,12 %
BV-Beitrag („Abfertigung neu“)1,53 %
Selbstversicherung (Opting In)   65,03 € pm

1)    Für Sonderzahlungen verringern sich die Beitragssätze bei Arbeitern und Angestellten um 1 % (DN-Anteil) bzw 0,5 % (DG-Anteil), bei freien Dienstnehmern nur der DN-Anteil um 0,5 %.

2)    Der 3 %ige Arbeitslosenversicherungsbeitrag (AV) beträgt für Dienstnehmer mit einem Monatsbezug bis 1.733 € Null, über 1.733 € bis 1.891 €: 1 % und über 1.891 € bis 2.049 €: 2 %.

3)    entfällt bei über 60-jährigen Beschäftigten

4)    UV 1,2 % (entfällt bei über 60-jährigen geringfügig Beschäftigten) zuzüglich pauschale Dienstgeberabgabe 16,4 %

5)    zuzüglich 0,5 % Arbeiterkammerumlage

6)       Der Beitragssatz zur Pension halbiert sich für Dienstnehmer, die bereits Anspruch auf Alterspension haben, diese aber nicht beanspruchen. Die Halbierung erfolgt bei Frauen zwischen dem 60. und 63. Lj, bei Männern zwischen 65. und 68. Lj.

Höchstbeiträge (ohne BV-Beitrag) in €gesamtDienstgeberDienstnehmer
Arbeiter/Angestellte
–       monatlich2.113,091.140,05973,04
–       jährlich (inklusive Sonderzahlungen)29.422,1715.907,0013.515,17
Freie Dienstnehmer
–       monatlich2.402,621.298,731.103,89
–       jährlich (ohne Sonderzahlungen)28.831,4415.584,7613.246,68

 

SOZIALVERSICHERUNGSWERTE FÜR 2020

GEWERBETREIBENDE / SONSTIGE SELBSTÄNDIGE (GSVG / FSVG)

Mindest- und Höchstbeitragsgrundlagen in €vorläufige und endgültige Mindestbeitragsgrundlagevorläufige und endgültige

Höchstbeitragsgrundlage

monatlichjährlichmonatlichjährlich
Gewerbetreibende
460,665.527,92——————–
574,366.892,326.265,0075.180,00
ab dem 3. Jahr – in der KV460,665.527,926.265,0075.180,00
ab dem 3. Jahr – in der PV574,366.892,326.265,0075.180,00
Sonstige Selbständige
mit oder ohne andere Einkünften 2)460,665.527,926.265,0075.180,00
  • Wenn innerhalb der letzten 120 Kalendermonate keine Kranken- bzw Pensionsversicherung in der GSVG bestanden hat, bleibt die Beitragsgrundlage iHv 460,66 € pm fix, dh es erfolgt keine Nachbemessung.
  • Die große Versicherungsgrenze, wenn keine Nebentätigkeit ausgeübt wird, entfällt seit 2016.
Berechnung der vorläufigen monatlichen Beitragsgrundlage:

(bis zum Vorliegen des Steuerbescheides für 2020):

Einkünfte aus versicherungspflichtiger Tätigkeit lt
Steuerbescheid 2017+ in 2017 vorgeschriebene KV- und PV-Beiträge

= Summe

x 1,082 (Inflationsbereinigung)

: Anzahl der Pflichtversicherungsmonate

 

BeitragssätzeGewerbetreibendeSonstige Selbständige
10,09  €10,09 €10,09 €
Krankenversicherung                    6,80 %  6,80 %
Pensionsversicherung 3)18,50 % 3)20,0 %   3)18,50 %
Gesamt25,30 %20,0 %25,30 %
BV-Beitrag (bis Beitragsgrundlage)1,53 %freiwillig1,53 %
  • Der Beitragssatz zur Pension halbiert sich für Personen, die bereits Anspruch auf Alterspension haben, diese aber nicht beanspruchen. Die Halbierung erfolgt bei Frauen zwischen dem 60. und 63. Lj, bei Männern zwischen 65. und 68. Lj.
Mindest- und Höchstbeiträge in Absolutbeträgen (inkl UV)

in € (ohne BV-Beitrag)

vorläufige

Mindestbeiträge

vorläufige und endgültige

Höchstbeiträge

monatlichjährlichmonatlichjährlich
Gewerbetreibende
Neuzugänger im 1. und 2. Jahr 1)147,671.772,041.200,4414.405,28
ab dem 3. Jahr147,671.772,041.595,1419.141,68
Sonstige Selbständige
mit oder ohne andere Einkünfte126,631.519,561.595,1419.141,68

 

Kammerumlage 2 – Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag

SteiermarkBurgenlandSalzburgTirolWienKärntenVorarlberg
0,37 %0,42 %0,39 %0,41 %0,38 %0,38 %0,39 %0,37 %0,34 %

 

Ausgleichstaxe 2020

Dienstgeber sind nach dem Behinderteneinstellungsgesetz verpflichtet, auf je 25 Dienstnehmer mindestens einen begünstigten Behinderten einzustellen oder eine Ausgleichstaxe zu bezahlen. Diese beträgt für jeden begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre:

bei25 bis 99 Dienstnehmer100 bis 399 Dienstnehmerab 400 Dienstnehmer
pm / pro 25 DN267 €375 €398 €